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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´s

 

Die unten aufgefuehrten Geschaeftsbedingungen haben ausschliessliche Gueltigkeit bei allen Vertraegen und Geschaeftsbeziehungen als Komparsenagentur mit JUCAS MEDIA, Luca Torzi - Am Rehmenbach 13 - 78256 Steisslingen.

Betreiber der Website www.jucasmedia.com ist Luca Torzi.

 

 

§ 1 Allgemeines

 

  1. JUCASMEDIA ist zudem eine Casting-Agentur fuer Komparsen und Kleindarsteller, d.h. JUCASMEDIA fuehrt eine Kartei zur Vermittlung von Komparsen und Kleindarstellern (nachfolgend als Bewerber aufgefuehrt) fuer Film-, TV-, Werbeproduktionen und aehnlichen kuenstlerischen Produktionen. JUCASMEDIA betreut als Casting-Agentur entweder einzelne Projekte im Auftrag von Produktionsunternehmen oder sucht im Auftrag von Produktionsunternehmen selbst nach passenden Kandidaten.

  2. Als Komparsenagentur dient JUCAS MEDIA der Zusammenfuehrung von Bewerbern mit Produktionen und Auftraggebern mit dem Ziel einer Kontaktvermittlung. JUCASMEDIA kann keine erfolgreiche Vermittlung garantieren. JUCASMEDIA haftet demzufolge nicht, falls keine Vermittlung zustande kommt. Der Bewerber entscheidet  frei, selbststaendig und eigenverantwortlich darueber, eine Vermittlung anzunehmen, er ist dazu gegenueber der Agentur nicht verpflichtet. Die Aufnahme in die Kartei begruendet kein Anstellungsverhaeltnis. 

  3. Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln fuer die Nutzung von JUCAS MEDIA und gelten ab Aufnahme in die Kartei bei JUCASMEDIA bzw. bei einer Buchung von einem Produktionsunternehmen . Abweichungen von diesen AGB´s sind nur wirksam, wenn sie von JUCASMEDIA schriftlich genehmigt werden. Durch die Aufnahme in die Kartei bei JUCASMEDIA bzw.ab Buchung der Produktion erklaert der Bewerber/Produktion/Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. 

 

 

§ 2 Leistungsumfang/Kosten/Auszahlungsmodalitaeten

 

  1. JUCASMEDIA ist ein Bindeglied zwischen Bewerber und Produktion/Auftraggeber. JUCASMEDIA bietet den Bewerben die Moeglichkeit von Produktionen/Auftraggebern gebucht zu werden. Fuer Produktionen/Auftraggeber betreut JUCASMEDIA als Komparsenagentur entweder einzelne Projekte im Auftrag von Produktionsunternehmen oder sucht im Auftrag von Produktionsunternehmen selbst nach passenden Kandidaten.

  2. Die Aufnahme in die Kartei und die Vermittlung fuer die Bewerber ist kostenfrei. 

  3. Fuer Produktionen/Auftraggeber gilt die gesondert zugesandte Preisliste (oder bestaetigtes Angebot) fuer Vermittlungsleistungen.

  4. JUCASMEDIA uebernimmt eine reine Vermittlungsfunktion. Fuer die Abrechnung/Lohnerhalt ist die jeweilig gebuchte Produktion/Auftraggeber oder deren Geschaeftspartner (Lohnbuero) zustaendig.

  5. Die jeweiligen Gagen fuer die Bewerber werden von der Produktion/Auftraggeber festgelegt und koennen nur mit Genehmigung der Produktion/Auftraggeber geaendert werden. 

  6. Die Gagenabrechnung erfolgt durch die jeweilig vermittelte Produktion/Auftraggeber, oder deren Geschaeftspartner (Lohnabrechnungsbuero).

 

 

§ 3 Aufnahme in die Kartei

 

  1. Die Aufnahme in die Kartei kommt mit der Übermittlung der Daten des Bewerbers an JUCASMEDIA zustande. Die Aufnahme von Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist möglich - bei Vermittlung muss hierfür jedoch von der Produktion bzw. dem Auftraggeber eine gesonderte Drehgenehmigung eingeholt werden. 

 

 

§ 4 Loeschung aus der Kartei

 

  1. Der Datensatz des Bewerbers kann auf Wunsch des Bewerbers jederzeit ohne Angabe von Gruenden geloescht werden. Dies muss schriftlich per E-Mail an contact@jucasmedia.com  mitgeteilt werden.

  2. JUCASMEDIA behaelt sich bei groben Fehlverhalten des Bewerbers vor, dessen Datensatz zu loeschen und diesen aus der Kartei zu entfernen.

  3. Es sind keine Kuendigungsfristen einzuhalten.

 

 

§ 5 Pflichten des Bewerbers

 

  1. Der Bewerber ist fuer den Inhalt seiner Bewerbung und somit fuer die Informationen, die er üueber sich bereitstellt, allein verantwortlich. Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. 

  2. Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass er bei Dreharbeiten auf eigene Gefahr teilnimmt. Eltern haften fuer ihre Kinder.

  3. Der Bewerber verpflichtet sich, JUCASMEDIA von jeglicher Art von Klagen, Schaeden, Verlusten oder Forderungen Schad- und klaglos zu halten, die durch seine Vermittlung  und/oder Teilnahme entstehen koennten.

  4. Bei persoenlicher Verhinderung kann grundsaetzlich Ersatz bzw. Vertretung gestellt werden: dies ausschliesslich nach Absprache (hinsichtlich der Eignung) mit JUCASMEDIA.

 

 

§ 6 Haftung von JUCASMEDIA

 

  1. JUCASMEDIA traegt keine Haftung fuer koerperliche, finanzielle oder andere Schaeden, die durch einen Einsatz am Set (oder generelle Arbeitsstaette) entstehen koennten.

  2. JUCASMEDIA ist Vermittler, kein Arbeitgeber eines Bewerbers.

  3. Soweit es zu einer Buchung eines Bewerbers durch eine Produktion oder einen Auftraggeber kommt, kommt ein eigenstaendiger Vertrag zwischen der Produktion bzw. dem Auftraggeber und dem jeweiligen Bewerber zustande.

  4. Ein Anspruch auf einen bestimmten Drehtag oder Ausfallhonorar betsteht nicht.

  5. Bei erfolgreicher Vermittlung haften ausschliesslich die Komparsen / Kleindarsteller / Models fuer die Vertragserfuellung gegenueber der Produktion. Ebenso haftet die Produktion / der Auftraggeber fuer die Vertragserfuellung gegenueber den vermittelten Komparsen / Darstellern. JUCASMEDIA haftet nicht, wenn es in dem Vertragsverhaeltnis zwischen dem Bewerber und Produktion/Auftraggeber zu Leistungsstoerungen/Verzoegerungen o.ae. kommt.

  6. Soweit ein Bewerber trotz verbindlicher Zusage zu einer Buchung durch eine Produktion oder einen Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht erfuellt, insbesondere nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an dem vereinbarten Ort erscheint und JUCASMEDIA hieraus ein Schaden entsteht, stellt der Bewerber JUCASMEDIA von allen daraus resultierenden Nachteilen frei, insbesondere etwaige Schadensersatzforderungen der Produktion bzw. dem Auftraggeber gegenueber JUCASMEDIA. JUCASMEDIA haftet insbesondere nicht fuer offene Honorarforderungen des Bewerbers gegenueber einer Produktion bzw. einem Auftraggeber oder wegen sonstigen Vertragsverletzungen aus einem Vertragsverhaeltnis zwischen einem Bewerber und der Produktion bzw. einem Auftraggeber.

 

 

§ 7 Datenschutz

 

  1. Bei der Einschreibung in die Kartei gibt der Bewerber freiwillig persoenliche Daten preis. Die von JUCASMEDIA erstellte Kartei (inklusive Fotomaterial) des Nutzers wird ausschliesslich zur Vermittlung (und keinesfalls zur Veroeffentlichung) verwendet.

  2. Der Bewerber, der Bildmaterial aus anderen Quellen zur Verfuegung stellt, traegt die alleinige Verantwortung betreffend dessen Urheberrechts. Falls andere Personen als der Bewerber ueber Rechte an dem zur Verfuegung gestellten Bildmaterial verfuegen (dies betrifft u.a. Urheber- oder Leistungsschutzrechte des Fotografen und das Recht am eigenen Bild), hat der Bewerber die Einwilligung zur Veroeffentlichung /Weitergabe der Bilder von den jeweiligen Rechteinhabern einzuholen. Der Bewerber erklaert mit uebermittlung allfaelligen Bildmaterials, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind oder Rechten Dritter nicht entgegenstehen. jucasmedia uebernimmt hierfuer keine Haftung. 

  3. Produktionen und andere Auftraggeber sind verpflichtet, die durch JUCASMEDIA zur Verfuegung gestellten Daten und Castingmaterialien vertraulich zu behandeln und ausschliesslich fuer den Vertragszweck und fuer die Dauer des Auftrages zu nutzen. Die  Weitergabe uebermittelter Daten und Castingmaterialien ist ausdruecklich untersagt. Nach Auftrags-Beendigung bzw. nach Fertigstellung der Produktion sind saemtliche durch  JUCASMEDIA zur Verfuegung gestellte Daten und Castingmaterialien zu vernichten.

  4. JUCASMEDIA uebernimmt keine Haftung fuer den eventuellen Missbrauch von Informationen (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank). JUCASMEDIA haftet auch nicht dafuer, dass Angaben und Informationen, welche der Nutzer selbst Dritten zugaenglich gemacht hat, von diesen missbraucht werden.

  5. JUCASMEDIA ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), Angaben des Nutzers  auf die diesen AGB´s zu Grunde liegenden Richtlinien hin zu pruefen. JUCASMEDIA haftet nicht fuer die Richtigkeit der zur Verfuegung gestellten Daten.

  6. Des weiteren gelten die allgemeinen Regeln des Datenschutzes von JUCASMEDIA.

 

 

§ 8 Casting-Material

 

  1. Der Bewerber ist verpflichtet, ausschliesslich solche Fotos, Videos und sonstige Materialien JUCASMEDIA zur Verfuegung zu stellen, an denen Dritte keine Rechte geltend machen koennen. Diese Verpflichtung erfuellt der Bewerber dadurch, indem er nur solches Material zur Verfuegung stellt, an denen er die ausschliesslichen Nutzungsrechte hat oder indem er eine schriftliche Erklaerung derjenigen (Dritte) bei- bringt, die Rechte – gleich welcher Art – an dem Casting-Material geltend machen koennen, wodurch die Verwendung des Materials gestattet wird.

  2. Dritte in diesem Sinne sind andere Kuenstler, die neben dem Bewerber in dem Material zu sehen sind, Produktionsunternehmen, Fernsehsender, (Text-)Urheber und Fotografen. JUCASMEDIA empfiehlt, grundsaetzlich nur solches Casting- Material zu verwenden, durch das die Rechte Dritter nicht verletzt werden koennen. Bilder mit pornographischen, rassistischen, diskriminierenden oder anderen rechtlich unzulaessigen Inhalten duerfen nicht eingestellt werden.

  3. Der Bewerber hat dafuer Sorge zu tragen, dass die zur Verfuegung gestellten Daten, Bilder und andere Castingmaterialien frei von Viren und aehnlichem sind. Fuer Schaeden, die JUCASMEDIA durch nicht Beachtung dieser Sorgfaltspflicht entstehen, haftet der Bewerber ohne Einschraenkung.

 

 

§ 9 Freistellung

 

  1. Der Bewerber stellt JUCASMEDIA von saemtlichen Anspruechen frei, die andere Bewerber, Produktionen, Auftraggeber oder sonstige Dritte i.S.d. § 8 Abs. 2  JUCASMEDIA wegen Verletzung ihrer Rechte durch vom Bewerber in die bei JUCASMEDIA eingestellten Inhalte (z.B. Texte, Fotos, Videos) geltend machen.

  2. Die Freistellung umfasst insbesondere auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung durch JUCASMEDIA einschliesslich saemtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

  3. Der Bewerber ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von JUCASMEDIA unverzueglich, wahrheitsgemaess und vollstaeendig saemtliche Informationen zur Verfuegung zu stellen, die JUCASMEDIA fuer die Pruefung der Ansprueche und fuer die Verteidigung benoetigt.

  4. JUCASMEDIA ist berechtigt, bei unterlassener Mitwirkung durch den Bewerber diesen fuer diejenigen Schaeden in Anspruch zu nehmen, die aufgrund der unterlassenen Mitwirkung an der Rechtsverfolgung ursaechlich waren.

 

Sollte der Bewerber oder die Produktion bzw. der Auftraggeber eine Antwort auf eine etwaige Frage in diesen AGB´s nicht finden oder zu den AGB´s Fragen haben, ist er berechtigt, sich mit JUCASMEDIA telefonisch (+49 151 4036 1039) oder per Mail (contact@jucasmedia.com) in Verbindung setzen.

 

 

 

Steisslingen, 01.09.2020

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